Haftpflicht- und Kaskoschaden Gutachter Uedem
Die Frage nach der Schuld entscheidet, über welche Versicherung Ihr Schaden läuft – und das wiederum bestimmt, wer am Ende für unser Honorar aufkommt.
Haftpflichtfall: freie Gutachterwahl
Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, greift dessen Haftpflichtversicherung. Und hier gilt ein Recht, das vielen gar nicht bewusst ist: Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Sachverständigen Sie beauftragen, und die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Niemand kann Sie auf einen bestimmten Gutachter festlegen.
Kaskofall: eigene Versicherung, eigene Vorsicht
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst verschuldet haben oder ein Kaskoschaden vorliegt – etwa durch Hagel, Marderbiss oder einen Wildunfall, was am Rand des Uedemer Hochwalds keine Seltenheit ist. Dann zahlt Ihre eigene Versicherung, und deren Gutachter arbeitet zunächst in deren Auftrag. Ein zusätzliches, unabhängiges Gutachten kostet zwar ein Honorar, sorgt aber dafür, dass der Schaden korrekt eingeschätzt wird.
Was wir konkret prüfen
- Vollständige fotografische und schriftliche Schadensdokumentation
- Reparaturkosten nach tatsächlichen Marktpreisen
- Merkantiler Minderwert nach erfolgter Reparatur
- Wiederbeschaffungswert und realistischer Restwert bei Totalschaden
- Direkte Kommunikation mit der Versicherung, wenn gewünscht
Klären Sie Ihren Fall mit uns
Egal ob Haftpflicht oder Kasko – wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
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